DIENSTLEISTUNGEN

Wir haben die Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen. Bundesweit führen wir folgende Tätiglkeiten durch:

  • Montagen / Austausch von Wasserzählern
  • Montagen / Austausch von Wärmemengenzählern
  • Montagen / Austausch von Heizkostenverteilern
  • Montage / Wartung von Rauchwarnmeldern
  • Verbrauchsdatenerfassung / Zählerablesungen
  • Errichtung / Wartung Netzwerktechnik
  • Durchführung von notwendigen Instandsetzungen (NAG Beseitigung)
  • projektbezogene Aufträge je nach Standort und Auftraggeber


Wasserzähler



Wasserzähler (kalt und warm) werden zur Messung des Wasserverbrauchs sowohl als Verschraubungs- wie auch als Kapselzählervarianten verwendet.  Die Zähler lassen sich je nach Typ und verwendetem Einbaumaterial Aufputz oder Unterputz montieren. Mechanische Wasserzähler zeigen den kumulierten Verbrauch über ein Rollenzählwerk an, elektronische Wasserzähler  über ein Display.

Wasserzähler unterliegen dem Eichgesetz. Die Eichfrist ist bei Kaltwasserzählern 6 Jahre und bei Warmwasserzählern 5 Jahre. Danach müssen die Wasserzähler getauscht werden, da die Messungen nicht mehr für eine Verbrauchsberechnung verwendet werden dürfen.


Wärmemengenzähler



Elektronische Wärmezähler werden zur strangweisen Erfassung des Wärmeverbrauchs in Heizungsanlagen mit zentraler Wärmeversorgung eingesetzt. Die Wärmezähler  errechnen den Verbrauch an Heizenergie aus dem gemessenen Volumenstrom des Heizwassers sowie zwischen  Vorlauf und Rücklauf.

Kleine Geräte (Kompaktgeräte) werden überwiegend bei der Erfassung von Verbräuchen in Wohnungen eingesetzt. Sogennante Splittgeräte werden um größere Energiemengen zu erfassen. Diese Geräte finden Ihre Verwendung z.B für die Erfassung von Gewerbeflächen oder die Vorerfassung von Häusern die durch eine Heizungsanlage versorgt werden.

Wärmemengenzähler unterliegen dem Eichgesetz. Sie müssen nach Ablauf der Eichfrist von 5 Jahren getauscht oder neu geeicht werden. Eine neue Eichung rechnet sich aber auf Grund der hohen Eichkosten normalerweise nicht.


Heizkostenverteiler



Elektronische Heizkostenverteiler sind Geräte, die an Heizkörpern montiert werden, die Wärmeabgabe messen und die erfassten Daten speichern können. Man unterscheidet Einfühler-Geräte und Zweifühler-Geräte. Einfühler-Geräte erfassen die Heizkörpertemperatur und gehen bei der Verbrauchsberechnung von einer fixen Raumtemperatur aus. Im  Unterschied hierzu erfassen Zweifühler-Geräte neben der Heizkörper- auch die Raumtemperatur.

Alternativ zu elektronischen Heizkostenverteilern  gibt es auch weiterhin Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip. Allerdings ist ab 01.01.2014 ein teil dieser Geräte unter bestimmten Voraussetzungen nach der Heizkostenverordnung nicht mehr zulässig.


Rauchwarnmelder



Rauchwarnmelder, sind Geräte, die im Falle eines Brandes aufgrund der Rauchentwicklung Alarm auslösen. Mit einem lauten Alarmton und einem optischen Signal machen diese die in der Nähe befindlichen Personen auf die Gefahr aufmerksam.

Für Rauchmelder gilt per Gesetz die Zertifizierungsrichtlinie DIN EN 14604, damit diese in Deutschland verkauft werden dürfen.

In fast allen Bundesländer besteht Ausstattungspflicht für Bestands- und Neubauten.


Verbrauchserfassung



Jährlich notwendige Zählerablesungen führen wir, egal ob rollierend oder zu einem Stichtag durch. Dabei richten wir uns nach Kundenanforderungen und bieten verschiedene individuelle Lösungen.


Netzwerktechnik – AMR



Diese neue Technologie bietet die Möglichkeit schnelle, genaue und detaillierte Abrechnungen zu erstellen. Die Funktechnologie ermöglicht es die Daten außerhalb von Verbrauchsstellen auszulesen. Dadurch entfallen lästige Terminabsprachen und die Notwendigkeit, dass Nutzer bzw. Mieter zum Ablesetermin zu Hause sind.